Sonntag, 9. September 2012

Die Gema

Dieser kleine Artikel ist eine Betrachtung von meiner Seite, mit der ich den Lesern/Leserinnen, die nicht so intensiv mit der Materie vertraut sind, einen kleinen "Einstieg" geben möchte.
(Anmerkung: der Artikel hier repräsentiert nicht "FairPlay" oder eine andere Organisation und ist alleinig von mir erstellt. Thomas Saalberg/Verfasser)

Die Kundgebung am 06.09.2012 vor der Geschäftsstelle der GEMA
in der Berliner Keithstrasse.

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Die GEMA

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ) ist z. Zt. in vieler Munde.
Sie ist ein wirtschaftlicher Verein, der die Interessen ihrer ca. 64.000 Mitglieder - darunter Komponisten, Textdichter, Musikverleger - vertritt. Sie ist eine sog. "Verwertungsgesellschaft", die dafür sorgt, daß die durch öffentliches Abspielen und Vervielfältigen der Musik erzielten Einnahmen zu einem Teil an die MusikURHEBER - nicht an INTERPRETEN, diese haben eine eigene Gesellschaft (GVL), die ihre Rechte vertritt - gezahlt werden.

Aber das ist nicht die einzige Aufgabe der GEMA.

So ist sie auch Teil einer Stiftung zur Unterstützung bedürftiger Komponisten, Textdichter, Musikverleger und derer Angehörigen. Es werden an Komponisten und Textdichter zweckgebundene Ausbildungsbeihilfen, Zuwendungen für musikalische Produktionen, Pilotprojekte, Wettbewerbe und Publikationen vergeben. Eine weitere Förderung erfahren die MItglieder durch die Verleihung von Preisen und durch Forschungsvorhaben mit besonderem Bezug auf die zeitgenössische Musik.

Aus ihrer Position der Verwertungsgesellschaft heraus hat die GEMA nun für 2013 eine Tarifveränderung beschlossen, die gerechter und übersichtlicher gestaltet sein soll.
Aus den ursprünglich elf Tarifen sind nun zwei geworden.
Eine der Hauptveränderungen ist die Gleichstellung von Discotheken mit anderen kommerziellen Veranstaltern. Der Tarif richet sich nun nach der wirtschaftlichen Größe und erhöht sich linear je 100m² Veranstaltungsfläche und 1 € Eintritt. Neu ist auch die sog. "5 Stunden-Klausel": Bei einer Veranstaltungsdauer von über fünf Stunden wird ein Zuschlag von 50 % fällig.

Da zwischen den Veranstaltern und der GEMA sehr große Uneinigkeit wegen des neuen Tarifmodells herrscht, soll z. Zt. eine Schiedstelle die Angemessenheit der von der GEMA geplanten Tarifveränderungen überprüfen.

In diesem Videobeitrag finden Sie einen kleinen Einstieg in die Grundlage unseres Protests:
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weitere Videos zur Kundgebung finden Sie auf meinem YouTube Kanal.

               Hier noch einige Bilder der Kundgebung.
Mitglieder von FAIRPLAY / Berlin
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Vor der Abfahrt in der Keithstrasse
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Auf dem Kurfürstendamm
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Auf dem Kurfürstendamm
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